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Was müssen Sie als Jurist:in gemäß EU AI Act kennzeichnen?
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz gehört in immer mehr Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen zum Kanzleialltag. Ob bei der Erstrecherche, beim Zusammenfassen von Schriftsätzen oder beim Formulieren von Vertragsklauseln – KI-Tools wie PyleHound sparen wertvolle Zeit.
Das Thema Transparenz gewinnt dabei aktuell massiv an Fahrt: Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU die umfassenden Transparenzregeln des EU AI Acts (insb. Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689).
Die neuen Vorschriften nehmen KI-Anbieter und -Anwender verstärkt in die Pflicht und werfen für die juristische Praxis eine konkrete Frage auf: Wann und wo bin ich als Anwältin oder Anwalt eigentlich verpflichtet, offenzulegen, dass KI im Spiel war?
Die gute Nachricht vorweg: Sie bewegen sich hier keineswegs im rechtsfreien Raum, sondern können sich an klaren rechtlichen und berufsrechtlichen Leitplanken orientieren. Wer die Grundregeln kennt, arbeitet nicht nur sicher, sondern nutzt KI pragmatisch als echten Effizienztreiber.
Die Rechtslage: Wer fordert welche Kennzeichnung?
1. Der EU AI Act (Transparenzpflichten nach Art. 50)
Der europäische AI Act nimmt vor allem die Entwickler und Anbieter von KI-Systemen in die Pflicht. Für Anwender:innen (Deployer) greifen die Transparenzvorgaben vor allem dann, wenn KI direkt mit Mandant:innen interagiert (z. B. bei einem Chatbot auf der Kanzlei-Website) oder synthetische Inhalte für die Öffentlichkeit erstellt werden. Nutzen Sie KI lediglich als internes Werkzeug zur Erstellung von Schriftsätzen oder Gutachten, entsteht aus dem AI Act für Sie in der Regel keine direkte Kennzeichnungspflicht gegenüber Gerichten oder Mandant:innen.
2. Das Berufsrecht (BRAO / BORA) & die persönliche Verantwortung
Das juristische Berufsrecht kennt bislang keine spezifische „KI-Kennzeichnungspflicht“. Es gilt jedoch ein eiserner Grundsatz: Die eigenverantwortliche Berufsausübung.
Sie tragen als Volljurist:in stets die finale Verantwortung für das Arbeitsergebnis.
Solange Sie jeden KI-generierten Entwurf gründlich prüfen, fachlich bewerten und sich das Ergebnis zu eigen machen, bleibt es rechtlich Ihre eigene Ausarbeitung. Eine Offenlegung gegenüber dem Gericht oder der Gegenseite ist in der Regel nicht erforderlich.
3. Das Mandatsverhältnis
Gegenüber Ihren Mandant:innen gilt das Gebot der Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) sowie das Gebot der Transparenz bei der Abrechnung.
Datenschutz & Berufsgeheimnis: Wichtiger als das Kennzeichnen ist das Schützen. Nutzen Sie ausschließlich datenschutzkonforme KI-Tools mit Servern in der EU, die Ihre Eingaben nicht zum Training eigener Modelle verwenden.
Abrechnung: Wenn Sie nach Stundensatz abrechnen, erfassen Sie die Zeit, die Sie für die Führung, Überprüfung und Nachbearbeitung der KI aufwenden – nicht eine fiktive Zeit, die Sie ohne KI gebraucht hätten.
Pragmatischer Leitfaden für Ihren Kanzleialltag
Empfänger / Kontext | Kennzeichnungspflicht? | Pragmatischer Umgang |
Schriftsätze an Gerichte | Nein | Solange Sie die Inhalte geprüft haben, gilt der Text als von Ihnen verfasst. Eine Kennzeichnung ist nicht nötig. |
Ergebnisse für Mandant:innen | In der Regel nein | Der Fachtext ist Ihre Leistung. Hinweis nur nötig, wenn dies im Mandatsvertrag explizit vereinbart wurde. |
Mandanten-Chatbot / Website | Ja | Nutzer müssen gemäß Art. 50 AI Act wissen, wenn sie mit einer KI sprechen. |
Wissenschaftliche Publikationen | Ja (aus Eigeninteresse) | Fachverlage verlangen meist die Angabe von KI-Hilfsmitteln im Methodenteil oder Vorwort. |
Fazit: Mit Sicherheit effizienter arbeiten
Sie müssen nicht jede Formulierung, die mit Hilfe von KI entstanden ist, mit einem Fußnoten-Hinweis versehen. Was zählt, ist Ihre juristische Expertise bei der Qualitätskontrolle (Human-in-the-Loop).
Wenn Sie auf professionelle, für den Rechtsmarkt entwickelte KI-Lösungen wie PyleHound setzen, sind Datenschutz und Verschwiegenheit von Anfang an mitgedacht. So nutzen Sie die Vorteile moderner Technologie voll aus – sicher, souverän und mit freiem Kopf für die strategische Beratung Ihrer Mandant:innen.
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