§ 203 StGB – Verschwiegenheit gewahrt
Automatisierte, verschlüsselte Verarbeitung ohne Klartexteinsicht durch den Anbieter: Darin liegt kein „Offenbaren“ im Sinne des § 203 StGB.
Sicherheit
Ihre Mandantendaten sind in sicheren Händen: berufsrechtskonform nach § 203 StGB und § 43e BRAO, DSGVO-konform und mit Verarbeitung ausschließlich in der EU.
Verarbeitung in der EU
100 %
Ihre Daten werden ausschließlich auf Infrastruktur innerhalb der EU verarbeitet.
Daten fürs KI-Training
0
Ihre Inhalte werden niemals zum Training von KI-Modellen verwendet.
Berufsrechtskonform
§ 203 StGB § 43e BRAO
Ausgelegt auf die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB und § 43e BRAO.
Zertifizierte EU-Infrastruktur
ISO 27001/27018
Verarbeitung auf nach ISO 27001 und ISO 27018 zertifizierter Cloud-Infrastruktur.
Berufsrecht
Der Einsatz von PyleHound ist nicht nur DSGVO-konform, sondern auch mit der anwaltlichen Verschwiegenheit vereinbar. Die rechtliche Einordnung im Überblick:
Automatisierte, verschlüsselte Verarbeitung ohne Klartexteinsicht durch den Anbieter: Darin liegt kein „Offenbaren“ im Sinne des § 203 StGB.
Die BRAO gestattet den Einsatz externer KI-Dienstleister ausdrücklich – bei Verschwiegenheitsverpflichtung, Verschlüsselung und Zugriffskontrolle.
Verarbeitung ausschließlich in der EU, keine Server-Speicherung, kein KI-Training – vorsorglich mit AV-Vereinbarung in den Nutzungsbedingungen.
Verarbeitung in der EU, keine Cloud-Speicherung, Daten ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät – Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Mandantendaten.
Alle Details ansehenStrikte Mandatstrennung, Halluzinationserkennung und nachvollziehbare Quellen – damit Sie sich bei jeder Analyse auf das Ergebnis verlassen können.
Alle Details ansehen§ 43e BRAO erlaubt Rechtsanwält:innen ausdrücklich die Inanspruchnahme externer Dienstleister – auch im Bereich KI –, sofern diese vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und technische Zugriffskontrollen sowie Verschlüsselung bestehen. PyleHound erfüllt diese Voraussetzungen: Verarbeitung ausschließlich in der EU, Verschlüsselung, keine Klartexteinsicht durch den Anbieter und vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtung. Details in der DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025 sowie den Leitfäden von BRAK und DAV.
PyleHound verarbeitet Inhalte vollständig automatisiert, verschlüsselt und ohne Möglichkeit zur Klartexteinsicht – auf Infrastruktur innerhalb der EU. Ihre Dokumente werden ausschließlich auf Ihrem eigenen Gerät gespeichert, nicht auf unseren Servern, und es wird keine KI mit Ihren Daten trainiert. Nach der Rechtsprechung liegt in einer solchen automatisierten Verarbeitung kein „Offenbaren“ im Sinne des § 203 StGB, solange der Dienstleister die Daten nicht zur Kenntnis nimmt (u. a. OLG Köln, 3 Zs 126/82; BT-Drs. 18/11936, S. 30).
Hilfsweise sind die Voraussetzungen des § 43e Abs. 3 BRAO erfüllt; auf Wunsch stellen wir eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB bereit.
Mehr zur rechtlichen Einordnung in der DAV-Stellungnahme.
Ja. Ihre Dokumente werden ausschließlich auf Ihrem eigenen Gerät gespeichert, nicht auf unseren Servern. Für die Analyse werden Inhalte verschlüsselt an Verarbeitungsdienste innerhalb der EU übermittelt und ausschließlich dort verarbeitet; nach der Erstellung der Antwort verbleiben dort keine Logs oder sonstigen Spuren. PyleHound ist DSGVO-konform, wahrt die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB und verwendet Ihre Daten zu keinem Zeitpunkt für das Training von KI-Modellen.
Bei der Einführung von KI in der Kanzlei sind insbesondere drei Compliance-Ebenen zu beachten:
Datenschutz nach der DSGVO,
anwaltliche Verschwiegenheit (§ 203 StGB)
sowie die Vorgaben des EU AI Act.
Kanzleien müssen sicherstellen, dass Mandantendaten nicht unzulässig verarbeitet oder offengelegt werden, KI-Ergebnisse fachlich überprüft werden (Human Oversight) und Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Zudem ist die Auswahl und technische Ausgestaltung der eingesetzten KI-Systeme haftungsrelevant.
Eine vertiefte Darstellung mit Checklisten zur Selbsteinschätzung und konkreten Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem KI-Compliance-Leitfaden 2026.
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Empfohlen wird es, um das Vertrauen zu stärken. Eine Informationspflicht besteht, wenn eine entscheidungsrelevante juristischer Bewertung durch die KI vorgenommen wird.
Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO setzt voraus, dass die Kanzlei Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung vorgibt und dem Dienstleister gegenüber weisungsbefugt ist. Bei PyleHound ist das nicht der Fall: Architektur und Verarbeitungslogik des eingesetzten Sprachmodells liegen allein beim Modellanbieter, eine Weisungsbindung besteht nicht (vgl. EDSA-Leitlinien 07/2020). Vorsorglich enthalten unsere Nutzungsbedingungen dennoch eine AV-Vereinbarung, die greift, sobald Sie Zwecke oder Mittel mitbestimmen.
Für Kanzleien ist neben der DSGVO jedoch vor allem die anwaltliche Verschwiegenheit nach BRAO und § 203 StGB maßgeblich – PyleHound ist darauf ausgelegt, auch diese zu wahren.
Mehr hierzu und was Sie sonst noch beachten müssen in unserem Blogartikel.
Sie möchten wissen, wie PyleHound die Vorgaben Ihrer Kanzlei erfüllt? Wir gehen Ihre Anforderungen im persönlichen Gespräch mit Ihnen durch.