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Antworten auf die häufigsten Fragen zu PyleHound, Datenschutz und Berufsrecht.
Die DAV-Stellungnahme bewertet die Nutzung von Cloud- und KI-Diensten durch Anwält:innen als zulässig, wenn:
die Offenbarung erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB),
der Dienstleister zur Vertraulichkeit verpflichtet ist (§ 43e Abs. 3 BRAO),
technische Zugriffskontrollen und Verschlüsselung bestehen,
keine reale Klartexteinsicht durch den Anbieter erfolgt.
Google erfüllt diese Voraussetzungen:
ISO 27001/27018-Zertifizierung
AVV nach Art. 28 DSGVO + Vertraulichkeitsverpflichtung
keine Einsichtnahme in Kundendaten durch menschliche Mitarbeitende
verschlüsselte Verarbeitung mit optionaler clientseitiger Verschlüsselung
Ergebnis: Die kurze Klartextverarbeitung durch Gemini ist technisch notwendig, aber rechtlich nicht als Offenbarung zu werten, sofern keine Einsichtnahme erfolgt. Eine explizite Verpflichtung nach § 203 StGB ist daher nicht zwingend, sondern nur erforderlich, wenn eine tatsächliche Offenlegung stattfindet. PyleHound gibt sie dennoch stets ab.
PyleHound verwendet die Sprachmodelle Gemini (Google) und Claude (Anthropic), betrieben über Google Cloud innerhalb der EU. Die Integration erfolgt unter Beachtung von Datenschutz und Berufsrecht, insbesondere § 43e BRAO und § 203 StGB.
Aufgrund der technischen Funktionsweise von KI-Systemen wie Gemini müssen eingegebene Daten kurzzeitig im Klartext verarbeitet werden, um die Anfrage überhaupt beantworten zu können. Dies ist vergleichbar mit einer E-Mail: Auch dort ist eine kurzfristige Klartextverarbeitung durch technische Zwischenschritte (SMTP-Server, Zwischenspeicher etc.) erforderlich, ohne dass dies automatisch ein berufsrechtswidriges Offenbaren darstellt.
Die Verarbeitung erfolgt ohne dauerhafte Speicherung. Anfragen werden beim Modellanbieter lediglich kurzzeitig zwischengespeichert.
Die Daten werden nicht für Trainingszwecke verwendet.
Die Kommunikation ist transport- und serverseitig verschlüsselt.
Bewertung: Diese Form der Verarbeitung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines „Offenbarens“ i.S.d. § 203 StGB, solange der Dienstleister die Daten nicht zur Kenntnis nimmt und nicht speichern darf (vgl. BT-Drs. 18/11936; DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025, S. 6).
Jede Aussage ist mit ihrer Fundstelle verknüpft und per Klick im Originaltext überprüfbar – bei Gesetzen bis auf den Paragrafen, bei Entscheidungen mit Aktenzeichen und ECLI. Jedes Zitat wird automatisch gegen den Originaltext geprüft und als wörtlich, sinngemäß oder ungeprüft gekennzeichnet.
Die Gesetze liegen als konsolidierte Lesefassung vor, nicht als amtliche Verkündung. Über einen Stichtag lässt sich die jeweils geltende Fassung abrufen, sodass Sie fassungsgenau zitieren.
Verfügbar sind das konsolidierte Bundesrecht, die Rechtsprechung der sieben Bundesgerichte (BVerfG, BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH und BPatG) ab 2010, das Unionsrecht in konsolidierter Fassung, die Rechtsprechung des EuGH und EuG sowie eine Handelsregister-Recherche. Für die Schweiz enthält der Index die Entscheidungen des Bundesgerichts, weiterer eidgenössischer Gerichte und der kantonalen Gerichte. Landesrecht, deutsche Instanzgerichte, das Schweizer Bundesrecht und die Rechtsprechung des EGMR sind derzeit nicht Teil des Index, aber in Vorbereitung.
§ 43e BRAO erlaubt Rechtsanwält:innen ausdrücklich die Inanspruchnahme externer Dienstleister – auch im Bereich KI –, sofern diese vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und technische Zugriffskontrollen sowie Verschlüsselung bestehen. PyleHound erfüllt diese Voraussetzungen: Verarbeitung ausschließlich in der EU, Verschlüsselung, keine Klartexteinsicht durch den Anbieter und vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtung. Details in der DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025 sowie den Leitfäden von BRAK und DAV.
PyleHound verarbeitet Daten vollständig automatisiert, verschlüsselt und ohne Möglichkeit zur Klartexteinsicht, auf Infrastruktur innerhalb der EU. Nach ständiger Rechtsprechung liegt unter diesen Voraussetzungen kein Offenbaren i.S.d. § 203 StGB vor.
Rechtsprechung:
OLG Köln, Beschluss vom 30.11.1982 – 3 Zs 126/82: Das Gericht stellt klar, dass „anvertrauen“ nur dann vorliegt, wenn jemand bewusst eine Geheimhaltungsverpflichtung eingeht bzw. das Geheimnis bewusst mitgeteilt wurde. Bei anderen, bereits bekannten Fakten erfordert das Gesetz kein Schweigen, soweit der Informant eingewilligt hat.
OLG Nürnberg, Urteil vom 08.11.1994 – 1 U 1484/94: Diese Entscheidung hebt hervor, dass die Übertragung von Informationen, die nicht klar als Geheimnisse vermittelt wurden oder bereits allgemein bekannt sind, kein Offenbaren i.S.d. § 203 StGB darstellt, insbesondere, wenn kein Geheimhaltungswille besteht.
OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2007 – 2 Ws 163/07
BT-Drs. 18/11936, S. 30: Automatisierte Verarbeitung ohne Einsicht = kein strafbares Offenbaren
Zusätzliche Absicherung: PyleHound verpflichtet sich stets zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB. Die Verpflichtung gilt, soweit uns Informationen tatsächlich offengelegt werden, und für die Fälle, in denen doch eine Klartexteinsicht technisch möglich oder gewünscht wird (z. B. bei Individualisierung). Hilfsweise sind die Voraussetzungen des § 43e Abs. 3 BRAO erfüllt.
Mehr zur rechtlichen Einordnung in der DAV-Stellungnahme.
Die Installation dauert rund 2 Minuten, das Hochladen Ihrer ersten Dokumente etwa 10 Minuten. Innerhalb einer halben Stunde sind Sie arbeitsfähig.
PyleHound versteht über 40 Formate, einschließlich PDFs, Word-Dokumente, E-Mails, Excel und sogar handschriftliche Notizen auf gescannten Dokumenten dank fortschrittlicher OCR-Technologie.
Anders als allgemeine Sprachmodelle wie ChatGPT wurde PyleHound speziell für die Analyse juristischer Dokumente entwickelt. Die Verarbeitung erfolgt auf Infrastruktur innerhalb der EU und wahrt die anwaltliche Verschwiegenheit nach BRAO und § 203 StGB; jede Antwort wird mit Quellenangaben belegt, und das System ist darauf ausgelegt, keine Inhalte zu erfinden.
Den ausführlichen Vergleich finden Sie hier: PyleHound vs. allgemeine KI.
Unser Support-Team aus erfahrenen Mitarbeitenden antwortet in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ergänzend stehen Ihnen ausführliche Video-Anleitungen sowie ein monatliches Webinar zur Verfügung.
PyleHound ist ein KI-gestütztes, semantisches Suchsystem, das speziell für Juristen entwickelt wurde, um komplexe Dokumentensammlungen schnell und rechtssicher zu analysieren um unter anderem relevante Beweise oder Präzedenzfälle zu finden.
Ihre Dokumente werden ausschließlich auf Ihrem eigenen Gerät gespeichert, nicht auf unseren Servern. Für die Analyse werden Inhalte verschlüsselt an Verarbeitungsdienste innerhalb der EU übermittelt und ausschließlich dort verarbeitet. Der Modellanbieter speichert Anfragen dabei lediglich kurzzeitig zwischen, um Antworten zu beschleunigen. Eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt. PyleHound ist DSGVO-konform, wahrt die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB und verwendet Ihre Daten zu keinem Zeitpunkt für das Training von KI-Modellen.
Unsere OCR-Technologie erschließt auch gescannte Dokumente sowie Dokumente mit handschriftlichen Anmerkungen. Neben PDF unterstützt PyleHound auch Word, E-Mail und Excel und versteht über 40 Dateiformate.
Bei der Einführung von KI in der Kanzlei sind insbesondere drei Compliance-Ebenen zu beachten:
Datenschutz nach der DSGVO,
anwaltliche Verschwiegenheit (§ 203 StGB)
sowie die Vorgaben des EU AI Act.
Kanzleien müssen sicherstellen, dass Mandantendaten nicht unzulässig verarbeitet oder offengelegt werden, KI-Ergebnisse fachlich überprüft werden (Human Oversight) und Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Zudem ist die Auswahl und technische Ausgestaltung der eingesetzten KI-Systeme haftungsrelevant.
Eine vertiefte Darstellung mit Checklisten zur Selbsteinschätzung und konkreten Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem KI-Compliance-Leitfaden 2026.
Hier den KI-Compliance-Leitfaden 2026 kostenlos herunterladen.
PyleHound versteht derzeit über 70 Sprachen.
Prompten Sie PyleHound einfach mit "Übersetze diesen Text nach Deutsch" für importierte Dokumente oder fügen Sie den Text in die Nachricht ein.
Eine Übersicht einiger Anwedungfälle finden Sie hier, inklusive Videos zur Erläuterung.
Ihrer Kreativität bei der Nutzung von PyleHound sind aber fast keine Grenzen gesetzt und wir freuen uns über Ihre Erfahrungsberichte.
Halluzinationen, das Fehlverhalten von KI-Modellen, lassen sich nie gänzlich ausschließen. Dies erfordert jedoch nicht den Verzicht auf KI, sondern die Investition in Tools, die für diese Unzulänglichkeit technisch vorsorgen.
PyleHound wurde explizit für dieses Spannungsfeld zwischen Effizienz und juristischer Sorgfalt entwickelt. Ihre Dokumente werden ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät gespeichert und auf EU-Infrastruktur verarbeitet, ohne dauerhaft auf Servern abgelegt zu werden. Jedes Zitat sucht PyleHound automatisch im Originaldokument; Zitate, die sich dort nicht finden lassen, werden deutlich gekennzeichnet.
Lesen Sie mehr in unserem Blogbeitrag.
PyleHound reduziert die Recherchezeit um bis zu 80%, mindert das Risiko, wichtige Beweise oder Präzedenzfälle zu übersehen, und ermöglicht Juristen, sich auf die strategische Fallbearbeitung zu konzentrieren.
Mehr hierzu in unserem Blogartikel.
Sie laden die Dokumente in Ihre Wissensdatenbank hoch. Es ist wichtig, die Dateien vor dem Import zu kurieren (nur Relevantes hochladen), um die Qualität der KI-Antworten zu gewährleisten. Die Verarbeitung erfolgt dann automatisch mit OCR-Technologie im Hintergrund.
PyleHound verarbeitet Dokumente sehr schnell und analysiert dabei mühelos auch umfangreiche Aktenbestände von über 1.000 Seiten.
Die DAV-Stellungnahme 32/2025 sieht eine Informationspflicht vor, wenn:
Daten in Klartext verarbeitet werden und der Anbieter möglicherweise Einsicht nehmen kann,
oder eine Entscheidung wesentlicher Mandatsaspekte durch KI unterstützt oder vorbereitet wird (z. B. bei Schriftsatz-Entwürfen).
Keine Informationspflicht besteht, wenn:
die Verarbeitung verschlüsselt und ohne Einsicht erfolgt,
es sich lediglich um eine technische Hilfstätigkeit handelt (Recherchen, Formulierungshilfe, Dokumentenklassifikation).
Empfehlung: Transparenz schafft Vertrauen. Eine kurze Information im Mandatsvertrag, etwa „Zur Optimierung unserer Dienstleistung nutzen wir datenschutzkonforme KI-Systeme. Eine Offenlegung von Geheimnissen findet nicht statt.“, kann sinnvoll sein. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich bei rein technischer, verschlüsselter Nutzung.
Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO setzt voraus, dass die Kanzlei Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung vorgibt und dem Dienstleister gegenüber weisungsbefugt ist. Bei PyleHound ist das nicht der Fall: Architektur und Verarbeitungslogik des eingesetzten Sprachmodells liegen allein beim Modellanbieter, eine Weisungsbindung besteht nicht (EDSA-Leitlinien 07/2020, Rn. 30 ff.; BT-Drs. 20/8294, S. 30). Vorsorglich enthalten unsere Nutzungsbedingungen dennoch eine AV-Vereinbarung, die greift, sobald Sie Zwecke oder Mittel mitbestimmen.
Für Kanzleien ist neben der DSGVO jedoch vor allem die anwaltliche Verschwiegenheit nach BRAO und § 203 StGB maßgeblich – PyleHound ist darauf ausgelegt, auch diese zu wahren.
Mehr hierzu und was Sie sonst noch beachten müssen in unserem Blogartikel.
PyleHound nutzt Semantische Suche (KI), um Inhalte nach deren Bedeutung und Kontext zu verstehen, nicht nur nach wörtlichen Übereinstimmungen. Dadurch finden Sie relevante Passagen auch bei unterschiedlichen juristischen Formulierungen (z.B. findet "Verstoß gegen Geheimhaltung" auch "Bruch der Verschwiegenheitspflicht").
Mehr hierzu auch in unserem Blogartikel.