Ermittlungsakten in Wirtschaftsstrafsachen umfassen heute nicht selten mehrere tausend Seiten, dazu Chat-Verläufe, Kontoauswertungen, Vernehmungsprotokolle, Telekommunikationsüberwachung. Die entscheidende Ungereimtheit steht selten dort, wo man sie sucht. Sie steht auf Seite 4.812, in einem Nebensatz einer Zeugenaussage, der einer anderen Aussage aus Band III widerspricht.
Bislang bleiben zwei Wege: die Akte selbst über Wochen durcharbeiten oder die Auswertung an externe Analysten vergeben und deren Ergebnis vertrauen. Der erste Weg kostet die Zeit, die im Mandat am knappsten ist. Der zweite gibt die sensibelsten Unterlagen aus der Hand.