
KI-Anbieter Checkliste für Anwaltskanzlein in Österreich & Deutschland
Mit unseren "Compliance-Checklisten für KI-Anbieter" erhalten Sie ein fertiges Werkzeug an die Hand, um Dienstleister "nagelfest" zu prüfen.
Wissen Sie genau, was mit Ihren Mandantendaten passiert, wenn Sie sie in ein KI-Tool eingeben? Ein falscher Klick oder ein unzureichender Vertrag können schnell zum Verstoß gegen § 203 StGB oder die DSGVO führen. Das Risiko: Empfindliche Bußgelder und berufsrechtliche Konsequenzen.
Die Auswahl von Legal-Tech- und KI-Anbietern ist ein Minenfeld. Wo stehen die Server? Wird mit meinen Daten trainiert? Hält der Anbieter die strikten Vorgaben von BRAO, BORA (Deutschland) oder RL-BA (Österreich) wirklich ein? Sie haben keine Zeit, jeden Anbieter technisch zu auditieren – aber Sie tragen die Verantwortung.
Machen Sie Schluss mit der Unsicherheit. Wir haben die Arbeit für Sie erledigt. Mit unseren "Compliance-Checklisten für KI-Anbieter" erhalten Sie ein fertiges Werkzeug an die Hand, um Dienstleister "nagelfest" zu prüfen.
Sie erhalten zwei spezialisierte Vorlagen (für Deutschland und Österreich), die Sie dem Anbieter nur noch zur Unterschrift vorlegen müssen.
- Sofort einsatzbereit: Einfach copy-paste oder als PDF versenden.
- Rechtssicher: Deckt No-Training-Policies, Serverstandorte und Verschwiegenheitsvereinbarungen ab.
- Grenzüberschreitend: Perfekt angepasst an die jeweilige Rechtslage in DE und AT.
Sichern Sie Ihre Kanzlei jetzt ab. Laden Sie das Checklisten-Paket kostenlos herunter und nutzen Sie KI ab morgen mit gutem Gewissen.
Das ist inkludiert:
![[DE] Checkliste für Deutschland](/img/optimized/strapi/103.png)
[DE] Checkliste für Deutschland
Mit dieser Vorlage erhalten Sie 9 essenzielle Prüfkriterien, um Legal-Tech-Anbieter lückenlos auf Konformität mit BRAO, BORA und DSGVO zu testen.
![[AT] Checkliste für Österreich](/img/optimized/strapi/104.png)
[AT] Checkliste für Österreich
Die österreichische Edition bietet Ihnen 10 detaillierte Kontrollpunkte, die exakt auf die Anforderungen der RAO und der RL-BA (insb. § 40 Abs 3) zugeschnitten sind.